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Versicherungen 101 – und worauf man als Versicherungsverantwortlicher achten sollte
Versicherungen 101 – und worauf man als Versicherungsverantwortlicher achten sollte
Die Bausteine eines Versicherungsprogramms verstehen – von der Versicherungssumme über die Prämienlogik bis zur Nachlaufdeckung.
Versicherungen definieren, welche Risiken ein Unternehmen selbst trägt und welche es an Dritte überträgt. Sie beeinflussen Liquidität, Bilanzvolatilität, Entscheidungsfreiheit und im Extremfall die Überlebensfähigkeit des Unternehmens. Im Kern tauscht ein Unternehmen Unsicherheit gegen Planbarkeit: Es zahlt eine kalkulierbare Prämie, um potenziell existenzbedrohende Schwankungen aus der eigenen Bilanz zu entfernen.
Die zentrale Frage sollte deshalb nicht lauten: „Sind wir ausreichend versichert?“ Sondern: „Welche Risiken wollen wir selbst tragen und welche nicht?“ Um diese Frage beantworten zu können, muss man die Mechanik hinter einem Versicherungsvertrag verstehen. Genau darum geht es in diesem Beitrag.
Versicherungssumme, Deckungssumme, Versicherungswert, Unterversicherung und ihre Rechtsfolgen
Rechenbeispiel:
Ein mittelständisches Produktionsunternehmen versichert seine Betriebseinrichtung mit einer Versicherungssumme von 8 Mio. Euro. Nach einer Erweiterung der Produktionsanlagen beträgt der tatsächliche Wiederbeschaffungswert mittlerweile 12 Mio. Euro. Die Summe wurde nicht angepasst.
Ein Brand am Maschinenpark verursacht einen Schaden von 3 Mio. Euro. Entschädigung: 3 Mio. × (8 Mio. ÷ 12 Mio.) = 2 Mio. Euro.
Das Unternehmen erhält für einen Schaden von 3 Mio. Euro nur 2 Mio. Euro erstattet, obwohl der Schaden deutlich unter der Versicherungssumme liegt. Die Unterversicherung wirkt wie ein unsichtbarer Abschlag auf jede einzelne Schadenregulierung.
Die Rechtsprechung sieht eine Unterversicherung in der Regel als erheblich an, wenn die Differenz zwischen Versicherungssumme und Versicherungswert mehr als 10 % beträgt. Unterhalb dieser Schwelle verzichten viele Versicherer auf die Kürzung, oberhalb greifen sie konsequent. Eine Unterversicherung kann bereits bei Vertragsschluss durch fehlerhafte Wertermittlung entstehen oder nachträglich. Etwa durch Investitionen, Anschaffungen oder Inflation, die den Versicherungswert über die Summe hinaus anwachsen lassen.
Wie lässt sich Unterversicherung vermeiden?
Einige Policen bieten einen Unterversicherungsverzicht an: Der Versicherer verzichtet vertraglich auf die proportionale Kürzung, sofern die Summe nach bestimmten Kriterien festgelegt wurde – etwa auf Basis eines Gutachtens. Ebenso können Summenanpassungsklauseln vereinbart werden, die die Versicherungssumme automatisch an einen Index koppeln. Die Handlungsempfehlung: Versicherungswerte regelmäßig überprüfen – insbesondere nach Investitionen oder baulichen Veränderungen.
Versicherte Gefahren und Deckungsumfang
Nicht jeder Schaden ist ein versicherter Schaden. Was eine Police abdeckt, wird durch die versicherten Gefahren und den Deckungsumfang bestimmt. Grundsätzlich gibt es zwei Konzepte: Die benannte Gefahrendeckung (Named Perils), bei der nur explizit aufgeführte Risiken versichert sind – etwa Feuer, Sturm, Leitungswasser. Und die Allgefahrendeckung (All Risks), bei der grundsätzlich alles gedeckt ist, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Der wahre Deckungsumfang zeigt sich nicht in der Überschrift, sondern in den Ausschlüssen. Dort steht, was nicht versichert ist – und das ist es, was Versicherungsverantwortliche kennen müssen.
Beispiel:
Ein Logistikunternehmen hat eine Sachversicherung mit Allgefahrendeckung. Nach einem Hochwasser stellt sich heraus, dass Überschwemmungsschäden explizit ausgeschlossen sind. Der Schaden: 3,5 Mio. Euro. Die Leistung: null. Die Allgefahrendeckung suggerierte umfassenden Schutz. Der Ausschluss machte den Unterschied.
Selbstbehalte – die strategische Stellschraube
Der Selbstbehalt ist der Anteil eines Schadens, den das Unternehmen selbst trägt, bevor die Versicherung einspringt. Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger die Prämie. Aber der Selbstbehalt definiert auch, ab welcher Schwelle der Risikotransfer überhaupt greift. Ein zu niedriger Selbstbehalt verteuert die Prämie für Kleinschäden, die das Unternehmen problemlos selbst tragen könnte. Ein zu hoher Selbstbehalt kann bei kumulierten Schäden die Liquidität erheblich belasten.
Beispiel:
Ein Unternehmen erhöht seinen Selbstbehalt in der Maschinenversicherung von 10.000 Euro auf 50.000 Euro und spart 7.500 Euro Prämie jährlich. Im selben Jahr treten drei Maschinenschäden à 35.000 Euro auf. Zuvor hätte das Unternehmen 30.000 Euro selbst getragen (3 × 10.000 Euro). Jetzt trägt es 105.000 Euro (3 × 35.000 Euro, da jeder Schaden unter dem neuen Selbstbehalt liegt). Die Ersparnis von 7.500 Euro steht einem Mehraufwand von 75.000 Euro gegenüber.
Die richtige Höhe ist keine Frage der Tabellenkalkulation, sondern der Einschätzung: Wie viel Verlust kann das Unternehmen absorbieren, ohne in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt zu werden?
Sublimits – die Grenzen innerhalb der Grenze
Selbst bei großzügiger Versicherungssumme ist nicht jedes Einzelrisiko in voller Höhe gedeckt. Sublimits begrenzen die Leistung für bestimmte Gefahren oder Schadenarten innerhalb der Gesamtdeckung. Sie erzeugen verdeckte Deckungslücken, die erst im Schadenfall sichtbar werden.
Beispiel:
Eine Sachversicherung hat eine Versicherungssumme von 50 Mio. Euro, enthält aber ein Sublimit von 5 Mio. Euro für Überschwemmungsschäden. Bei einer Überschwemmung mit 12 Mio. Euro Schaden leistet der Versicherer maximal 5 Mio. Euro. Die restlichen 7 Mio. Euro trägt das Unternehmen – obwohl die Gesamtsumme theoretisch ausreichen würde. Wer nur die Headline-Summe kennt, aber nicht die Sublimits, wiegt sich in falscher Sicherheit.
Prämienlogik – wie der Preis entsteht
Die Versicherungsprämie ergibt sich im Wesentlichen aus vier Faktoren:
Schadenhistorie: Vergangene Schäden sind für Versicherer der stärkste Indikator für künftige Schäden. Die Schadenquote, das Verhältnis von gezahlten Schäden zu eingenommener Prämie, ist die zentrale Kennzahl. Risikoprofil: Branche, Standort, Umsatz, Sicherheitsmaßnahmen, Compliance – all das fließt in die Bewertung ein. Deckungsstruktur: Versicherungssumme, Selbstbehalt, Sublimits, gewählte Gefahren – jede Veränderung verändert die Prämie. Marktbedingungen: Der Versicherungsmarkt unterliegt Zyklen. In einem harten Markt steigen Prämien und Bedingungen werden restriktiver; in einem weichen Markt ist es umgekehrt.
Beispiel:
Ein Unternehmen erhält beim Renewal eine Prämienerhöhung von 25 %, ohne verändertes Risikoprofil. Der Grund: Ein harter Markt nach einer Serie von Naturkatastrophen. Wer die Marktzyklik kennt, kann gezielt verhandeln, etwa über eine Anpassung des Selbstbehalts oder des Deckungsumfangs, statt die Erhöhung pauschal zu akzeptieren.
Kontinuitätsregel – Schutzlücken beim Versichererwechsel vermeiden
Ein Thema, das in der Praxis häufig unterschätzt wird, ist der Wechsel des Versicherers. Denn zwischen dem Ende des alten und dem Beginn des neuen Vertrags können Deckungslücken entstehen, die im Schadenfall zu einer bösen Überraschung führen.
Das Problem entsteht typischerweise bei sogenannten Claims-made-Policen. Also Versicherungen, die nicht auf den Zeitpunkt des Schadenereignisses abstellen, sondern auf den Zeitpunkt der Schadenmeldung. Bei solchen Policen, die vor allem in der Haftpflicht- und der D&O-Versicherung üblich sind, kann Folgendes passieren: Ein Fehler wird während der Laufzeit des alten Vertrags begangen, der Schaden wird aber erst nach dem Wechsel zum neuen Versicherer geltend gemacht. Der alte Versicherer lehnt ab, weil der Vertrag beendet ist. Der neue Versicherer lehnt ab, weil der schadensauslösende Umstand vor Vertragsbeginn liegt. Das Ergebnis: Kein Versicherer zahlt.
Die Kontinuitätsregel, auch bekannt als Spätschadenklausel oder Vorwärtsdeckung, schließt genau diese Lücke. Sie sorgt dafür, dass der neue Versicherer auch für Schäden einsteht, deren Ursache in die Laufzeit des Vorversicherers fällt, sofern der Versicherungsnehmer nahtlos wechselt und ihm die schadenauslösende Ursache bei Vertragsabschluss nicht bekannt war.
Beispiel:
Ein Unternehmen wechselt zum 1. Januar seinen Berufshaftpflichtversicherer. Im März wird ein Beratungsfehler aus dem Vorjahr geltend gemacht. Ohne Kontinuitätsregel wäre der alte Versicherer nicht mehr zuständig und der neue nicht verantwortlich. Mit Kontinuitätsklausel übernimmt der neue Versicherer den Fall – vorausgesetzt, der Wechsel war nahtlos und dem Unternehmen war der Fehler zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bekannt.
Für Versicherungsverantwortliche heißt das: Bei jedem Versichererwechsel prüfen, ob eine Kontinuitätsklausel im neuen Vertrag enthalten ist. Und: Zwischen altem und neuem Vertrag darf keine zeitliche Lücke entstehen, auch kein einziger Tag.
Nachlaufdeckung – die Karenzzeit bei Limitänderungen in der Kreditversicherung
Die Nachlaufdeckung ist ein Konzept, das vor allem in der Warenkreditversicherung eine zentrale Rolle spielt. Sie adressiert ein Problem, das in der Praxis regelmäßig zu Konflikten führt: Der Kreditversicherer reduziert oder streicht das Limit für einen Abnehmer – und das Unternehmen steht mit offenen Lieferverpflichtungen da.
Ohne Nachlaufdeckung endet der Versicherungsschutz für neue Lieferungen an diesen Abnehmer sofort mit Zugang der Kreditmitteilung. Das bedeutet: Jede weitere Lieferung erfolgt auf eigenes Risiko. In der Krise von 2008/2009 führte genau dieses Vorgehen bei vielen Unternehmen zu erheblichen Problemen. Limite wurden von heute auf morgen gestrichen, und die Unternehmen konnten ihre laufenden Geschäftsbeziehungen nicht mehr versichert abwickeln.
Die Nachlaufdeckung schafft hier einen Puffer: Nach Aufhebung oder Reduzierung des Limits hat der Versicherungsnehmer eine vertraglich festgelegte Karenzfrist – in der Regel zwischen 10 und 30 Tagen, in verhandelten Verträgen auch bis zu 90 Tage –, in der er unter dem alten Limit weiterliefern kann und der Versicherungsschutz bestehen bleibt.
Beispiel:
Ein Großhändler beliefert einen langjährigen Kunden mit einem versicherten Limit von 500.000 Euro. Der Kreditversicherer streicht das Limit aufgrund verschlechterter Bonitätsdaten. Ohne Nachlaufdeckung wäre die nächste Lieferung im Wert von 80.000 Euro sofort unversichert. Mit einer vereinbarten Nachlaufdeckung von 30 Tagen kann der Großhändler die bereits zugesagten Lieferungen unter Versicherungsschutz abwickeln und in dieser Frist seine Geschäftsbeziehung geordnet anpassen.
Wichtig dabei: Die Nachlaufdeckung greift nicht unbegrenzt. Automatische Ausschlusskriterien der Police, etwa bei bekannter Insolvenzgefahr, haben Vorrang. Zudem ist die Nachlaufdeckung von verwandten Klauseln wie der Deckung für bindende Verträge und dem Fabrikationsrisiko zu unterscheiden, die jeweils eigene Voraussetzungen und Wirkungen haben. Wer eine Warenkreditversicherung verantwortet, sollte alle drei Klauseln kennen – und wissen, wie sie im konkreten Vertrag zusammenspielen.
Relevante KPIs für Versicherungsverantwortliche
Schadenquote (Loss Ratio): Verhältnis der ausgezahlten Schäden zur gezahlten Prämie, über drei bis fünf Jahre betrachtet. Eine dauerhaft hohe Schadenquote erhöht die Prämie beim Renewal; eine dauerhaft niedrige kann als Verhandlungsargument dienen.
Total Cost of Risk (TCOR): Gesamtkosten des Risikos – Prämien, Selbstbehalte, nicht versicherte Verluste und interne Verwaltungskosten. TCOR ist der umfassendste Indikator dafür, was Risiko das Unternehmen tatsächlich kostet.
Prämie im Verhältnis zu Umsatz oder Bilanzsumme: Ermöglicht Benchmarking – intern über die Zeit und extern gegenüber vergleichbaren Unternehmen. Hilft, Prämienentwicklungen einzuordnen und gegenüber der Geschäftsführung zu kommunizieren.
Deckungslückenanalyse (Coverage Gap Analysis): Kein KPI im klassischen Sinne, aber unverzichtbar: der systematische Abgleich zwischen dem tatsächlichen Risikoprofil und dem bestehenden Deckungsumfang. Wo gibt es Lücken? Wo Überschneidungen? Wo haben sich Risiken verändert, ohne dass das Programm nachgezogen wurde?
Fazit
Versicherung ist kein Produkt, das man kauft und vergisst. Sie ist ein System aus Stellschrauben. Versicherungssummen, Selbstbehalte, Deckungsumfänge, Sublimits, Prämienstrukturen, Nachlauf- und Kontinuitätsregelungen, die in ihrer Wechselwirkung darüber entscheiden, wie gut ein Unternehmen gegen Extremereignisse geschützt ist. Schon eine einzige falsch bemessene Summe kann dazu führen, dass der gesamte Schutz proportional gekürzt wird. Schon ein achtloser Versichererwechsel kann eine Lücke reißen, die erst im Schadenfall sichtbar wird.
Für Versicherungsverantwortliche bedeutet das: Die Aufgabe geht weit über die Verwaltung von Policen hinaus. Es geht darum, die Mechanik zu verstehen, die richtigen Fragen zu stellen und das Programm so zu strukturieren, dass es zum tatsächlichen Risikoprofil des Unternehmens passt, nicht zu einem, das vor fünf Jahren aktuell war.
Die wirksamste Versicherungsstrategie ist selten die günstigste. Es ist die, die auf einem klaren Verständnis der eigenen Risikotragfähigkeit beruht und die sicherstellt, dass das Unternehmen auch nach dem unwahrscheinlichsten Ereignis noch handlungsfähig bleibt.