FAQs zur
Planungshaftpflichtversicherung:
Planungshaftpflichtversicherung:
Die Planungshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen und Freiberufler vor Haftungsansprüchen, die aus Planungsfehlern resultieren. Dazu gehören Schäden durch fehlerhafte oder unvollständige Planungen, Vernachlässigung baulicher Gegebenheiten und nicht weitergeleitete Planänderungen. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch die planende Tätigkeit entstehen.
Diese Versicherung ist besonders wichtig für Unternehmen und Freiberufler in den Bereichen Hoch- und Tiefbau, Anlagenbau und Maschinenbau, die reine Planungsaufträge durchführen.
Ja, der Versicherungsschutz kann auf Schäden ausgeweitet werden, die bei der Eigenausführung von Projekten auf Basis deiner eigenen Planungen entstehen. So erhältst du umfassenden Schutz nicht nur für deine Planungsleistung, sondern auch für deren Ausführung.



