
Die Planungshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen aber auch Freiberufler in Bereichen der Planung von Hoch- und Tiefbau sowie des Anlagen- und Maschinenbaus von großer Bedeutung. Sie bietet bei reinen Planungsaufträgen Schutz vor finanziellen Risiken, die durch Planungsfehler entstehen, und sichert gegen Personen-, Sach- und insbesondere Vermögensschäden ab, die im Rahmen der planenden Tätigkeit des Versicherten auftreten können.
Selbst bei bester Planung können am Bau Schadenfälle und Regressansprüche entstehen. Typische Planungsfehler umfassen fehlerhafte oder unvollständige Konstruktionen, das Vernachlässigen wirtschaftlicher Anforderungen oder baulicher Gegebenheiten sowie das Nichtweiterleiten geänderter Pläne oder Zeichnungen. All diese Risiken werden durch die Planungshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Zudem kann der Versicherungsschutz bei größeren Projekten auf Schäden ausgeweitet werden, die bei der Eigenausführung von Projekten auf Basis eigener Planungen auftreten. Dieser erweiterte Schutz bewahrt Ihr Unternehmen vor finanziellen Risiken und sichert Ihr zuverlässig gegen Haftungsansprüche im Zusammenhang mit Ihrer Planungstätigkeit ab.
Denn selbst kleine Planungsfehler können gravierende finanzielle Folgen haben – im schlimmsten Fall ist die Existenz des Unternehmens bedroht. Die Planungshaftpflichtversicherung bietet Ihnen Sicherheit vor hohen Schadenersatzforderungen und schützt die finanzielle Stabilität Ihres Betriebes.


Die Planungshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen und Freiberufler vor Haftungsansprüchen, die aus Planungsfehlern resultieren. Dazu gehören Schäden durch fehlerhafte oder unvollständige Planungen, Vernachlässigung baulicher Gegebenheiten und nicht weitergeleitete Planänderungen. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch die planende Tätigkeit entstehen.
Diese Versicherung ist besonders wichtig für Unternehmen und Freiberufler in den Bereichen Hoch- und Tiefbau, Anlagenbau und Maschinenbau, die reine Planungsaufträge durchführen.
Ja, der Versicherungsschutz kann auf Schäden ausgeweitet werden, die bei der Eigenausführung von Projekten auf Basis deiner eigenen Planungen entstehen. So erhalten Sie umfassenden Schutz nicht nur für Ihre Planungsleistung, sondern auch für deren Ausführung.