Themen im CBAM Knowledge Hub
CBAM-Regulierung
Alles zur EU-Verordnung 2023/956: Ziele, Zeitplan, betroffene Produkte.
Reporting & Compliance
Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur Berichterstattung und Datenaufbereitung.
Hedging & Risikomanagement
Strategien zur Absicherung von CO₂-Preisrisiken und zur Planungssicherheit.
CBAM-Zertifikate
So funktionieren Emissionszertifikate, Preise und EU ETS-Anbindung.
FAQs zu CBAM
CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism – den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus der Europäischen Union.
Er sorgt dafür, dass importierte Waren denselben CO₂-Preis zahlen wie Produkte, die innerhalb der EU hergestellt werden.
Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und CO₂-intensive Produktion nicht in Länder ohne vergleichbare Klimavorgaben zu verlagern.
Weitere Quellen: Taxation and Customs Union
CBAM ist Teil des EU-Klimapakets Fit for 55 und soll sicherstellen, dass die EU ihre Klimaziele bis 2030 erreicht.
Er ergänzt das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS), indem er verhindert, dass Unternehmen CO₂-intensive Produktion ins Ausland verlagern.
In der Einführungsphase betrifft CBAM insbesondere folgende Warengruppen:
- Eisen
- Stahl
- Zement
- Düngemittel
- Aluminium
- Wasserstoff
- Strom
Langfristig ist eine Ausweitung auf weitere CO₂-intensive Sektoren geplant.
Seit 1. Oktober 2023: Übergangsphase – Unternehmen müssen vierteljährliche Emissionsberichte einreichen, aber noch keine Zertifikate kaufen.
Ab 1. Januar 2026: Beginn der vollen Anwendung – Importeure müssen CBAM-Zertifikate entsprechend den eingebetteten Emissionen erwerbe
CBAM gilt für EU-Importeure von betroffenen Waren aus Drittstaaten.
Sie müssen sich im CBAM Transitional Registry registrieren und die Daten ihrer Lieferanten erfassen.
Auch indirekte Importeure (z. B. Händler) können betroffen sein, wenn sie die Zollabwicklung übernehmen.

