Welche Versicherungen braucht ein Unternehmen wirklich?

23.07.2025, geschrieben von Marc Werthmöller

Warum ist die richtige Absicherung entscheidend?

Stellen Sie sich vor, ein Wasserschaden zerstört Ihre IT-Infrastruktur. Oder ein Kunde verklagt Sie wegen eines angeblichen Beratungsfehlers. Ohne die passende Versicherung kann ein einziger Vorfall für ein kleines oder mittelständisches Unternehmen existenzbedrohend werden.

Doch welche Versicherungen braucht ein Unternehmen wirklich – und was ist optionaler Ballast?

Unternehmerisches Risiko ist unvermeidlich – doch nicht jedes Risiko muss existenzbedrohend sein. Die passende Kombination aus Pflichtversicherungen und individuell sinnvollen Zusatzversicherungen schützt Unternehmen vor den häufigsten Schäden.

Sinnvolle Versicherungen – individuell, aber oft unverzichtbar

Nicht verpflichtend, aber dringend empfohlen – besonders bei Dienstleistungsbetrieben, IT, Handwerk, E-Commerce oder Beratung.

1. Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmerinnen und Unternehmer ebenso essenziell wie die private Haftpflicht im Alltag. Sie schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen, wenn durch Ihre berufliche Tätigkeit – oder die eines Mitarbeiters – Dritten ein Schaden zugefügt wird.

Abgedeckt sind sowohl Personen- als auch Sachschäden sowie sogenannte unechte Vermögensschäden. Letztere entstehen als unmittelbare Folge eines Personen- oder Sachschadens – etwa, wenn ein Selbständiger nach einem unverschuldeten Unfall vorübergehend keine Einnahmen erzielen kann. Auch Umweltbeeinträchtigungen wie Verunreinigungen von Böden, Luft oder Gewässern können durch eine ergänzende Umwelthaftpflichtversicherung abgesichert werden.

  • Was sie abdeckt: Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter
  • Empfohlen für: Alle Unternehmen mit Kundenkontakt
  • Beispiel: Ein Kunde rutscht im Laden aus und verletzt sich. Die Betriebshaftpflicht übernimmt Krankenhauskosten und Schmerzensgeld.

2. Berufshaftpflichtversicherung

Im Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Berufshaftpflichtversicherung sogenannte echte Vermögensschäden ab. Während unechte Vermögensschäden als Folge von Personen- oder Sachschäden bereits durch die Betriebshaftpflicht abgesichert sind, entstehen echte Vermögensschäden unabhängig von körperlichen oder materiellen Schäden – etwa durch eine fehlerhafte Beratung.

Gerade für bestimmte Berufsgruppen wie Selbstständige in beratenden Tätigkeiten ist dieser Schutz unerlässlich. Ein einziger Beratungsfehler kann erhebliche finanzielle Folgen für den Kunden – und somit auch für Sie – haben. Für Ärzte, Rechtsanwälte oder Versicherungsvermittler ist die Berufshaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt vor berechtigten und unberechtigten Schadensersatzforderungen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen können, und ist daher ein zentraler Baustein im Risikomanagement vieler Unternehmen.

  • Was sie abdeckt: Vermögensschäden durch Beratungsfehler
  • Empfohlen für: Architekten, Steuerberater, IT-Consultants, Ingenieure
  • Beispiel: Ein falscher Finanzplan eines Steuerberaters führt beim Mandanten zu einem sechsstelligen Steuerschaden – die Versicherung springt ein.

3. Cyberversicherung

Cyberangriffe, Datenlecks oder Systemausfälle sind längst keine Ausnahmefälle mehr – auch kleine und mittelständische Unternehmen geraten zunehmend ins Visier von Hackern. Eine Cyberversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen solcher Vorfälle und ist damit ein wichtiger Bestandteil moderner Unternehmenssicherheit.

Abgedeckt sind unter anderem Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechung, Schadenersatzforderungen oder Krisenkommunikation. Auch bei Verstößen gegen Datenschutzgesetze oder Erpressung durch Ransomware greift der Versicherungsschutz.

Ob durch menschliches Versagen oder gezielten Angriff – Cyberrisiken lassen sich nie ganz ausschließen. Mit einer Cyberversicherung sichern Sie Ihr Unternehmen gegen eines der größten Geschäftsrisiken unserer Zeit ab.

  • Was sie abdeckt: Schäden durch Cyberangriffe (Ransomware, Phishing, Datenlecks)
  • Empfohlen für: Alle Unternehmen mit digitaler Infrastruktur
  • Beispiel: Ein Hacker legt das Shopsystem eines Onlinehändlers lahm. Die Cyberversicherung bezahlt IT-Forensik, Betriebsunterbrechung und Schadenersatzforderungen.

4. Inhaltsversicherung (Geschäftsinhalte)

Zwar ist die Inhaltsversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben, doch für viele Unternehmen ist sie ein entscheidender Bestandteil eines umfassenden Versicherungsschutzes. Sie sichert die technische und kaufmännische Betriebsausstattung ab – darunter Büroeinrichtung, Maschinen, Werkzeuge sowie gelagerte Waren und Vorräte.

Der Schutz greift bei Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Feuer, Leitungswasser oder Sturm und ersetzt im Schadensfall den finanziellen Verlust bis zur vereinbarten Versicherungssumme. So kann der Betrieb schnell wieder handlungsfähig werden.

Ob sich eine Inhaltsversicherung für Ihr Unternehmen lohnt, lässt sich meist leicht beantworten: Je höher der Wert Ihrer Betriebsmittel, desto sinnvoller ist der Abschluss dieser Police.

  • Was sie abdeckt: Schäden an Inventar, Technik, Warenlager (z. B. durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch)
  • Empfohlen für: Handwerk, Einzelhandel, produzierendes Gewerbe
  • Beispiel: Nach einem Brand im Lager ersetzt die Versicherung Maschinen, Ware und Büroeinrichtung.

5. Maschinen- oder Elektronikversicherung

Die klassische Inhaltsversicherung bietet zwar grundlegenden Schutz, deckt jedoch nicht alle Risiken für elektronische Geräte und Maschinen ab. Für Unternehmen, die stark von ihrer technischen Ausstattung abhängig sind – etwa in der Produktion oder im IT-Bereich – lohnt sich eine ergänzende Maschinen- oder Elektronikversicherung.

Diese greift auch bei Schäden durch Überspannung, Sabotage oder Bedienfehler und schützt damit gezielt vor Risiken, die im Tagesgeschäft schnell existenzbedrohend werden können. Zudem hilft sie, Folgeschäden durch Betriebsunterbrechungen abzufedern – besonders wichtig für produzierende Betriebe, bei denen jede Stunde Stillstand bares Geld kostet.

  • Was sie abdeckt: Schäden an betrieblichen Maschinen, Geräten oder elektronischer Ausstattung – z. B. durch Überspannung, Bedienfehler, Sabotage oder Kurzschluss
  • Empfohlen für: Unternehmen mit hochwertiger technischer Ausstattung oder hohem Produktionsbedarf
  • Beispiel: Ein teures Produktionsgerät fällt nach einem Bedienfehler aus. Die Elektronikversicherung übernimmt die Reparaturkosten und ersetzt bei Bedarf den finanziellen Ausfall durch die Betriebsunterbrechung.

6. Betriebsunterbrechungsversicherung

Ein plötzlicher Produktionsstopp, eine behördlich angeordnete Schließung oder ein Cyberangriff: Wenn der Geschäftsbetrieb unerwartet zum Erliegen kommt, kann das schnell existenzbedrohend werden. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Ihr Unternehmen in genau solchen Fällen vor den finanziellen Folgen.

Der Versicherungsschutz greift, wenn es durch äußere Umstände zu einer temporären Betriebsschließung oder -einschränkung kommt – etwa infolge eines versicherten Sachschadens, einer technischen Störung oder durch zusätzliche Module auch nach einem IT-Ausfall. Abgedeckt sind beispielsweise fortlaufende Fixkosten wie Löhne, Mieten oder entgangene Gewinne, sodass Ihr Unternehmen trotz Unterbrechung zahlungsfähig bleibt.

Für viele Betriebe ist die Betriebsunterbrechungsversicherung ein zentraler Bestandteil einer soliden Risikovorsorge – insbesondere dann, wenn schon kurze Ausfälle große wirtschaftliche Schäden verursachen können.

  • Was sie abdeckt: Einkommensverluste und fortlaufende Fixkosten bei vorübergehendem Betriebsstillstand – z. B. nach einem Sachschaden, technischen Defekt oder durch behördliche Anordnung
  • Empfohlen für: Unternehmen, deren Betrieb bei Ausfällen nicht einfach unterbrochen werden kann, z. B. in der Produktion, Gastronomie oder im Handel
  • Beispiel: Nach einem Brand muss ein Betrieb mehrere Wochen schließen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt Gehälter, Mietkosten und entgangene Gewinne für die Dauer der Stilllegung.

7. Firmenrechtsschutzversicherung

Rund eine halbe Million arbeitsrechtliche Streitfälle landen jedes Jahr vor Gericht – und schnell entstehen dabei Kosten im vierstelligen Bereich. Eine betriebliche Rechtsschutzversicherung schützt Sie nicht nur vor diesen finanziellen Risiken, sondern stellt Ihnen im Ernstfall auch qualifizierte juristische Unterstützung zur Seite.

Gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer ist dieser Schutz unverzichtbar, denn rechtliche Auseinandersetzungen mit Mitarbeitenden, Kunden oder Behörden lassen sich trotz aller Sorgfalt nicht immer vermeiden. Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass Sie gut vorbereitet und professionell begleitet in solche Situationen gehen können.

  • Was sie abdeckt: Kosten für Rechtsstreitigkeiten (z. B. Arbeitsrecht, Vertragsrecht)
  • Empfohlen für: Unternehmen mit Personal, Vermietung, Kundenverträgen
  • Beispiel: Ein ehemaliger Mitarbeiter klagt gegen die Kündigung. Der Rechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Beispiel: Ein Mitarbeiter verursacht mit dem Lieferwagen einen Unfall. Die Versicherung übernimmt Sach- und Personenschäden des Unfallgegners.

8. Vermögensschadenhaftpflicht

Nicht jeder Schaden ist körperlich oder materiell – manche Fehler verursachen ausschließlich finanzielle Verluste. Genau hier greift die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie schützt Ihr Unternehmen, wenn durch Ihre berufliche Tätigkeit ein Kunde oder Dritter einen rein finanziellen Schaden erleidet – ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorausgeht.

Besonders wichtig ist diese Versicherung für freiberufliche oder beratende Tätigkeiten, etwa für Steuerberater, Unternehmensberater, IT-Dienstleister oder Verwalter. Schon eine falsche Auskunft oder ein übersehener Termin kann zu hohen Forderungen führen – im schlimmsten Fall mit existenzbedrohenden Folgen.

Die Vermögensschadenhaftpflicht übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche notfalls auch gerichtlich ab. Ein essenzieller Baustein für alle, die Verantwortung für fremde Vermögensinteressen tragen.

  • Was sie abdeckt: Reine Vermögensschäden, die ohne vorhergehenden Personen- oder Sachschaden entstehen – z. B. durch Beratungsfehler, Fristversäumnisse oder Rechenfehler
  • Empfohlen für: Berater, Dienstleister, Agenturen, Verwalter und Freiberufler mit direktem Einfluss auf fremde Vermögenswerte
  • Beispiel: Ein Steuerberater vergisst, eine Frist beim Finanzamt einzuhalten. Dem Mandanten entsteht dadurch ein erheblicher finanzieller Nachteil. Die Vermögensschadenhaftpflicht übernimmt den Schaden.

Kurz zusammengefasst:

Ein Unternehmen sollte folgende Schritte gehen:

  1. Pflichtversicherungen prüfen und sicherstellen
  2. Risiken branchenspezifisch analysieren (z. B. Beratung vs. Logistik)
  3. Existenzbedrohende Risiken immer absichern
  4. Nicht nur auf Preis, sondern auf Deckung achten
  5. Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen und anpassen

Individuelle Risikoanalyse für Ihr Unternehmen

Ein sinnvoller Versicherungsschutz beginnt mit einer gründlichen Analyse Ihrer betrieblichen Risiken. Denn jedes Unternehmen ist anders – und pauschale Lösungen reichen oft nicht aus. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir, was für Ihr Geschäft wirklich relevant ist und welche Versicherungen den passenden Schutz bieten.

Ob produzierender Betrieb, Dienstleister oder international tätiges Handelsunternehmen – bei Breffka & Hehnke erhalten Sie maßgeschneiderte Empfehlungen, die exakt auf Ihre Situation abgestimmt sind.

Interesse geweckt? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und machen Sie den ersten Schritt in Richtung optimaler Absicherung. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu beraten.