CBAM Zeitplan
Start der Übergangsphase
1. Oktober 2023: Importeure müssen Emissionen bestimmter Waren melden, jedoch noch keine CBAM-Zertifikate erwerben oder einreichen.
Erster CBAM-Bericht fällig
31. Januar 2024 : Einreichung des Quartalsberichts für Q4 2023 bei der zuständigen nationalen Behörde.
Reale Emissionsdaten verpflichtend
1. Juli 2024: Berichte müssen auf tatsächlichen Emissionen beruhen; Standardwerte sind nur noch begrenzt zulässig.
FAQs zu CBAM
Die Verordnung (EU) 2023/956 ist unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gültig und regelt die Einführung und Umsetzung des CBAM.
In der Einführungsphase betrifft CBAM insbesondere folgende Warengruppen:
- Eisen
- Stahl
- Zement
- Düngemittel
- Aluminium
- Wasserstoff
- Strom
Langfristig ist eine Ausweitung auf weitere CO₂-intensive Sektoren geplant.
Seit 1. Oktober 2023: Übergangsphase – Unternehmen müssen vierteljährliche Emissionsberichte einreichen, aber noch keine Zertifikate kaufen.
Ab 1. Januar 2026: Beginn der vollen Anwendung – Importeure müssen CBAM-Zertifikate entsprechend den eingebetteten Emissionen erwerbe
Der Preis pro Zertifikat entspricht dem wöchentlichen Durchschnittspreis des EU-ETS-Systems.
Über strukturierte Hedging-Lösungen, die es ermöglichen, CO₂-Kosten über Terminmodelle oder Preisabsicherungsverträge zu fixieren.
