CBAM Zeitplan

Start der Übergangsphase

1

1. Oktober 2023: Importeure müssen Emissionen bestimmter Waren melden, jedoch noch keine CBAM-Zertifikate erwerben oder einreichen.

Erster CBAM-Bericht fällig

2

31. Januar 2024 : Einreichung des Quartalsberichts für Q4 2023 bei der zuständigen nationalen Behörde.

Reale Emissionsdaten verpflichtend

3

1. Juli 2024: Berichte müssen auf tatsächlichen Emissionen beruhen; Standardwerte sind nur noch begrenzt zulässig.

FAQs zu CBAM