
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Vorsorge, die Vertrauen schafft
Vorsorge, die Vertrauen schafft
Dein Team verdient mehr als Applaus – es verdient Sicherheit für morgen.
In einer Welt, die sich ständig verändert, wächst der Wunsch nach Stabilität – besonders im Hinblick auf die finanzielle Sicherheit im Alter. Immer mehr Mitarbeitende fragen sich, wie sie heute sinnvoll vorsorgen können – und ob ihr Arbeitgeber sie dabei unterstützt.
Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) setzt du genau hier an: Du denkst voraus, übernimmst Verantwortung und bietest deinem Team ein wertvolles Plus für die Zukunft – mit staatlicher Förderung, attraktiven Konditionen und spürbaren Steuervorteilen.
Warum eine bAV Sinn macht – für dein Unternehmen und dein Team
Die gesetzliche Rente reicht in vielen Fällen nicht aus, um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard zu halten. Mit einer bAV schließt du diese Lücke – unkompliziert, effizient und fair.
Du ermöglichst es deinen Mitarbeitenden, steuer- und sozialabgabenfrei einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Vorsorge umzuwandeln. Gleichzeitig stärkst du dein Profil als moderner Arbeitgeber mit Weitblick.
Mit der bAV gibst du deinem Team Sicherheit, Perspektive und Vertrauen – und positionierst dich nachhaltig als attraktives Unternehmen in einem umkämpften Arbeitsmarkt.
Bei Breffka & Hehnke wissen wir, wie wichtig eine verlässliche Altersvorsorge für den langfristigen Unternehmenserfolg ist. Mit unserer Erfahrung und unserem umfassenden Know-how entwickeln wir gemeinsam mit dir die passende bAV-Lösung – maßgeschneidert, nachhaltig und rechtlich auf sicherem Fundament.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass dein Team gut abgesichert ist – und dein Unternehmen langfristig profitiert.

So funktioniert’s – flexibel, förderfähig und zukunftssicher
- Die Beiträge werden über eine Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse oder andere etablierte Wege abgesichert.
- Die Finanzierung kann vollständig durch dich erfolgen, über Entgeltumwandlung durch Mitarbeitende oder in einem Kombimodell.
- Bei Entgeltumwandlung bist du als Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 % Zuschuss zu leisten, sofern du Sozialabgaben einsparst.
- Dank Steuervorteilen spürt dein Team oft nur die Hälfte des Beitrags im Nettogehalt.
- Bei einem Jobwechsel kann der Vertrag mitgenommen oder privat fortgeführt werden.

Deine Vorteile als Arbeitgeber
- Fachkräfte gewinnen & binden: Zeig, dass du heute schon an morgen denkst.
- Geringe Kosten – große Wirkung: Staatliche Förderung und Zuschüsse senken deinen Aufwand.
- Attraktiver Arbeitgeber: Die bAV wird immer stärker nachgefragt – gerade von qualifizierten Mitarbeitenden.
- Digitale Abwicklung: Wir begleiten dich mit einfachen Prozessen und persönlicher Beratung.
- Geringe Verwaltung: Wenig Aufwand in der Umsetzung.
- Rechtlich sicher: Du erfüllst gesetzliche Vorgaben und profitierst von unserer Expertise.
Was deine Mitarbeitenden erwartet
- Finanzielle Sicherheit im Alter: Die bAV ergänzt die gesetzliche Rente spürbar.
- Steuerlich gefördert: Beiträge sind meist steuer- und sozialabgabenfrei.
- Flexible Gestaltung: Beitragshöhe, Auszahlungsart (Rente oder Kapital) und Zusatzbausteine wählbar.
- Mitnahme bei Jobwechsel: Portabler Vertrag, der auch privat fortgeführt werden kann.
- Staatliche Förderung optimal nutzen: Weniger Nettoaufwand durch steuerliche Entlastung.


FAQs zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
Die bAV ist eine Zusatzrente, die du deinen Mitarbeitenden über den Betrieb ermöglichst – als Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Sie wird staatlich gefördert und ist in vielen Fällen steuer- und sozialabgabenfrei.
Die Beiträge können bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen – der tatsächliche Nettoaufwand sinkt deutlich.
Die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge kann auf drei Arten erfolgen – flexibel und passend zu deiner Unternehmensstrategie:
- Arbeitgeberfinanzierte bAV:
Du übernimmst die Beiträge vollständig – ein starkes Signal der Wertschätzung. - Entgeltumwandlung (arbeitnehmerfinanziert):
Deine Mitarbeitenden wandeln einen Teil ihres Bruttogehalts in bAV-Beiträge um. Du bist gesetzlich verpflichtet, diesen Beitrag mit mindestens 15 % Zuschuss zu unterstützen. - Mischfinanzierung (kombiniert):
Du bezuschusst die Entgeltumwandlung über den gesetzlichen Rahmen hinaus – und stärkst so die Vorsorge deines Teams mit einem zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag.
Der bAV-Vertrag ist in vielen Fällen portabel. Er kann zum neuen Arbeitgeber mitgenommen, privat weitergeführt oder ruhend gestellt werden.
Zu den bekanntesten zählen:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Direktzusage
Welche Form zum Unternehmen passt, klären wir gerne gemeinsam mit dir.
Wenn du durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben einsparst, musst du mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss einzahlen – sofern kein Tarifvertrag etwas anderes regelt.