D&O-Versicherung: Schutz für Führungskräfte und Aufsichtsratsmitglieder
Die Vorteile der D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung, kurz für "Directors and Officers Insurance", ist eine Haftpflichtversicherung, die speziell auf Manager, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder zugeschnitten ist. Sie sichert Ihre Firma (Innenhaftung) und Ansprüche Dritter (Außenhaftung) ab.
Bei der Innenhaftung sind Führungskräfte geschützt, wenn sie im Schadenfall dem eigenen Unternehmen gegenüber haften müssen. Die Außenhaftung hingegen betrifft die unmittelbare Haftung von Managern oder Managerinnen gegenüber Dritten, die außerhalb des Unternehmens stehen. Dies kann eine Bandbreite von Bereichen einschließen, wie beispielsweise die Nichtentrichtung von Steuern und Abgaben, Verletzungen von Bestimmungen zur Kapitalerhaltung, Verstöße gegen Zollvorschriften oder Haftungsfragen im Zusammenhang mit Fördermitteln.
Entdecken Sie, wie wir Ihnen helfen können, dass Sie und Ihre Führungskräfte den angemessenen Schutz genießen, den die D&O-Versicherung bietet. Ihre finanzielle Sicherheit und die Ihres Unternehmens haben für uns höchste Priorität.
E&O-Versicherung
Die E&O-Versicherung, auch als Errors & Omissions-Versicherung bekannt, bietet Schutz vor den finanziellen Konsequenzen von Schadenersatzansprüchen, die sich aus Fehlern, Unterlassungen, Fahrlässigkeit oder unzureichender Leistung im operativen Geschäft ergeben können. In den meisten Fällen haften Unternehmen nicht nur für eigene Fehler, sondern auch für die ihrer Mitarbeiter. Diese Versicherung bietet Sicherheit und trägt dazu bei, den Ruf und die finanzielle Stabilität Ihres Unternehmens zu bewahren.
FAQs zur
D&O-Versicherung
D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung, auch bekannt als Managerhaftpflichtversicherung, ist für Führungskräfte, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder von Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Jeder, der in einer Position tätig ist, in der er Entscheidungen für das Unternehmen trifft, kann von dieser Versicherung profitieren. Sie schützt vor persönlicher Haftung in Fällen, in denen Entscheidungen und Handlungen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit getroffen wurden, zu finanziellen Schäden führen könnten.
Die D&O-Versicherung deckt eine breite Palette von Risiken ab, darunter:
- Innenhaftung (Firma): Schutz, wenn Führungskräfte gegenüber ihrem eigenen Unternehmen haftbar gemacht werden, z. B. aufgrund von Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen.
- Außenhaftung (Ansprüche Dritter): Schutz, wenn Manager oder Managerinnen gegenüber Dritten außerhalb des Unternehmens haften müssen. Dies kann sich auf verschiedene Bereiche erstrecken, wie die Nichtzahlung von Steuern und Abgaben, Verletzungen von Kapitalerhaltungspflichten, Verstöße gegen Zollbestimmungen oder Haftungsfragen im Zusammenhang mit Fördermitteln.
Die D&O-Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die Verteidigung in Rechtsstreitigkeiten und deckt Schadensersatzansprüche ab, die aus solchen Fällen resultieren könnten.
Die empfohlene Deckungssumme hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Umsatz des Unternehmens, die Branche und individuelle Risiken. Die Höhe der Deckungssumme sollte anhand dieser individuellen Faktoren, wie dem Umsatz des Unternehmens und der persönlichen Risikobewertung, festgelegt werden. Sie sollte ausreichend sein, um potenzielle Haftungsansprüche und die damit verbundenen Verteidigungskosten angemessen abzudecken.
Ja, viele D&O-Versicherungen bieten auch Schutz für ehemalige Führungskräfte (Ex-Direktoren und Ex-Manager). Dies ist wichtig, da Ansprüche oft erst nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen auftreten können.
Ja, einige D&O-Versicherungen bieten die Möglichkeit, eine Police für mehrere verbundene Unternehmen oder Organisationen abzuschließen. Dies kann kosteneffizient sein, wenn Führungskräfte in verschiedenen Einheiten tätig sind.
Ja, D&O-Versicherungen enthalten normalerweise bestimmte Ausschlussklauseln. Diese können z.B. greifen, wenn die Pflichtverletzung des Versicherten absichtlich und wissentlich erfolgt oder Ansprüche auf Vertragsstrafen, Bußgelder und Entschädigungen mit strafrechtlichem Charakter entstehen.