Die Versicherung von Warentransporten erfordert nicht nur besonderes Know-how über die Produkte selbst, sie stellt auch hohe Anforderungen an die Gestaltung der Versicherungspolicen.
- Eine Besonderheit unseres Hauses ist, dass die Transport-Generalverträge nicht von den Versicherern, sondern von uns selbst auf Basis eines eigen entwickelten Bedingungswerkes ausgestellt werden. Die Bedingungen werden von uns Jahr für Jahr unter Berücksichtigung aktuellster Schadenerfahrungen überarbeitet und weiterentwickelt.
- Der Versicherungsumfang unserer Generalpolicen geht daher deutlich über die üblicherweise am Markt erhältlichen Deckungskonzepte hinaus. Unsere Policen werden für jeden Kunden individuell nach seinen Bedürfnissen gestaltet.
Wir sehen unsere primäre Aufgabe nicht nur darin, Ihnen optimalen Versicherungsschutz zur Verfügung zu stellen, wir setzen vielmehr früher an und zwar bei der Schadenverhütung. Auf Basis unserer jahrzehntelangen Erfahrungen haben wir speziell für unsere Stahlkunden präventive Konzepte entwickelt, die einen optimalen Ablauf aller Prozesse gewährleisten und denkbare Schadenquellen möglichst ganz ausschließen.
Unsere Beratung erstreckt sich dabei auf die gesamte Lieferkette, angefangen bei der Auswahl der Lieferwerke, der Gestaltung von Einkaufsbedingungen und -verträgen, über die Verpackung des Materials, die Vorlagerung im Lieferland, die Verladung in die Seeschiffe, dem Schutz während des Transportes, der Löschung, Nachlagerung bis hin zu den an-schließenden Weitertransporten.
Wir unterstützen unsere Kunden bei der Formulierung von Einkaufsverträgen, geben detaillierte Verpackungsinstruktionen, verbunden mit dem Angebot, renommierte Sachverständige in die Lieferwerke zu schicken, um eine Optimierung der Verpackung zu erreichen.
Zentrale Bedeutung für unsere Schadenverhütung haben die Lade- und Löschüberwachungen, die bei allen Verschiffungen durchgeführt werden und sicherstellen sollen, dass bei der Beladung und Löschung der Schiffe ordentlich gearbeitet wird und dass abgestimmte Schadenverhütungsmaßnahmen, wie z. B. das Abdecken der Ladung mit Plastikfolie, auch eingehalten werden.
Die Versicherer haben uns aufgrund unserer jahrzehntelangen erfolgreichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit für die Abwicklung von Warentransportschäden sehr weitgehende Vollmachten eingeräumt. Dies gestattet es uns, die Schäden selbstständig, unbürokratisch und zügig zu bearbeiten. Bei der gesamten Schadenabwicklung haben Sie nur einen Ansprechpartner, d. h. Sie sprechen ausschließlich mit uns direkt.
Wir garantieren Ihnen, dass wir nach Zugang aller Dokumente einen Schaden innerhalb von 7 Tagen auszahlen. In den Fällen, in denen die Höhe der eingetretenen Schäden noch nicht feststeht, sind wir in der Lage, Ihnen vorab Akonto-Zahlungen zur Verfügung zu stellen. Bei Eintritt eines Schadenfalles prüfen wir zusammen mit Ihnen, wie der Schaden der Höhe nach begrenzt werden kann und stimmen sämtliche Maßnahmen mit Ihnen ab.
Nach Auszahlung der Schäden an Sie leiten wir - nach Prüfung der Erfolgsaussichten - um-gehend Regresse gegen die Schadenverursacher, u. a. gegen Reedereien, Frachtführer, Spediteure und Lagerhalter, ein. Dabei bedienen wir uns einem Netzwerk auf das See- und sonstige Transportrecht spezialisierter Anwälte. Durch die Realisierung von Regresserlösen gelingt es uns, die Verläufe der Generalpolicen zu entlasten. Damit vermeiden wir mögliche Prämienanpassungen. Bei günstigen Ergebnissen kommen Sie sogar in den Genuss einer Gewinnbeteiligung.




